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  • Büro VDH hat 6 Wind-Potentialflächen im Gemeindegebiet Linnich untersucht, von denen 4 als grundsätzlich geeignet identifiziert worden sind (Körrenzig/Hottorf, Gereonsweiler, Boslar und Floßdorf). Nach Abwägung anhand der Faktoren "größte Flächen unter Einhaltung des 1.000 Meter Abstandes", "bestehende Vorbelastungen", "vertretbare Fernwirkungen", "sehr gutes Windpotenzial" wurden dem Stadtentwicklungsausschuss am 05.07.2011 von VDH aber nur 2 Flächen als Windstandorte empfohlen: Körrenzig/Hottorf und Gereonsweiler. 

    Quelle: STADT LINNICH Beschlussvorlage B-114/2011 

    Man Bemerke: Selbst der Planer der Stadt Linnich war offensichtlich nicht vollumfänglich von Boslar überzeugt, ansonsten hätte er den Standort zusätzlich empfohlen.

  • Am gleichen Tag setzt sich der Stadtentwicklungs-Ausschuss über die Empfehlung des Planers hinweg und beschließt auch für Boslar als 3. Potentialfläche die Einleitung eines Bauleitverfahrens mit Flächennutzungs- und Bebauungsplanänderung.

    Quelle: Stadt Linnich Beschluss zur Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung am Dienstag, den 05.07.2011. 

  • Weitere hilfreiche Informationen liefert die Beschlussvorlage vom 08.09.2011 

    "Die Stadt Linnich hat bereits eine Konzentrationszone für die Windenergie ausgewiesen (Anmerkung: Körrenzig). Durch diese wird die oben genannte Ausschlusswirkung für das gesamte übrige Gemeindegebiet erreicht." 

    Quelle: STADT LINNICH Beschlussvorlage B-162/2011

     D.h., alle zusätzlichen Windparks (Gereonsweiler, Erweiterung Körrenzig/Hottorf, Boslar) erfolgen ausschließlich auf Betreiben der Stadt Linnich. 

  • "Beschluss: 
    Der Ausschuss für Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Linnich zur konkreten Ausweisung der Windkraftvorrangzone „Potenzialfläche 3 – Boslar“, 
    1. den Flächennutzungsplan der Stadt Linnich, Teilbereich Boslar, gem. § 2 Abs. 1 i.V.m. § 5 Abs. 1 BauGB zu ändern (Änderung Nr. 28). 
    2. Für den räumlichen Bereich der Vorrangzone einen vorhabenbezogenen Bebauungsplangem. § 2 Abs.1 i.V.m. § 8 Abs. 1 BauGB aufzustellen. 
    3. Die Planung zu Zfr. 1 und Zfr. 2 erfolgt im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB. 
    4. Mit der Verfügungsberechtigten der Parzellen innerhalb der zu überplanenden Fläche, der BMR ernergy solutions GmbH, ist ein städtebaulicher Rahmenvertrag abzuschließen, nach dem diese die gesamten Kosten des Bauleitverfahrens trägt. 
    5. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger Öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB ist sicherzustellen 
    6. Es ist zu ermitteln, wie die Stadt Linnich am Betriebsergebnis beteiligt werden kann." 

    Quelle: Stadt Linnich Beschluss zur Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung am Donnerstag, den 08.09.2011. 

    Mit dem Instrument "vorhabenbezogenen Bebauungsplan" können alle Einzelheiten bis hin zu den konkreten Standorten, den Abmessungen und den technischen Spezifikationen der einzelnen Anlagen bereits im Stadium der Bauleitplanung festgelegt werden. Das eigentliche Genehmigungsverfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImschG) verkürzt sich damit wesentlich. Offensichtlich wollte die Stadt Linnich das eigentliche Genehmigungsverfahren bei externen Behörde verkürzen bzw. auf ein Minimum reduzieren. 

  • Über die Beschlussvorlage der Stadt hinaus beschließt der Stadtentwicklungsausschuss an diesem Tag zusätzlich unter Punkt 6 
    "Es ist zu ermitteln, wie die Stadt Linnich am Betriebsergebnis beteiligt werden kann". 

    Quelle: Stadt Linnich Beschluss zur Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung am Donnerstag, den 08.09.2011. 

    Intention scheint also seitens der Politik gewesen zu sein, sich wie ein Unternehmer zu verhalten und eine Ergebnisbeteiligung anzustreben. Je höher ein Windrad ist, desto höher ist natürlich auch das Ergebnis desselbigen. Ob die Stadt diese Klausel in den Vereinbarungen durchgesetzt hat, ist nicht bekannt.

  • Am 08.05.2012 hat das Büro VDH dem Ausschuss erste Entwürfe zur Änderungen des FNP/Bebauungsplan vorgelegt, in denen es u.a. zu den Planungen des Vorhabenträger BMR heißt: 

    "4 BESCHREIBUNG DES VORHABENS 
    Die Vorhabenträger, die BMR energy solutions, Hückelhoven, sehen vor, im Plangebiet 6 Windenergieanlagen folgenden Typs zu errichten: Repower-Anlagen MM92 mit einer jeweiligen Einzelleistung von 3.170 MW und einer jeweiligen Gesamthöhe von ca. 146,25 m. Die Turm-/ Nabenhöhe beträgt beim vorgesehenen Anlagentyp1 00 m, der Rotordurchmesser beläuft sich auf 92,5m" 

    Quelle: BEGRÜNDUNG ZUM VORHABENBEZOGENEN BEBAUUNGSPLAN NR. 4 -ENTWURF WINDPARK BOSLAR Stand April 2012 

    Das bedeutet, dass sich der Investor ursprünglich mit viel weniger zufriedengegeben hat als heute in der Diskussion ist.

  • Offensichtlich war das Gebiet auch nicht so interessant, denn... 

    "Windhöffigkeit
    Die Fläche ist wie das gesamte Stadtgebiet laut Karte des Deutschen Wetterdienstes für eine Windenergienutzung ausreichend geeignet (mittelmäßig). Auf den Flächen herrscht die stärkste Windhäufigkeit innerhalb des Stadtgebietes." 

    Quelle: BEGRÜNDUNG ZUM VORHABENBEZOGENEN BEBAUUNGSPLAN NR. 4 -ENTWURF WINDPARK BOSLAR Stand April 2012 

  • "2.4 Alternativenprüfung/ Standortuntersuchung 
    Im Rahmen der Flächennutzungsplanänderung wurde das Stadtgebiet flächendeckend untersucht, um die Eignung des Standorts bzw. Planungsalternativen zu prüfen. Hierbei kam die Analyse zu dem Ergebnis, dass der Planbereich zur Anordnung von Windenergieanlagen geeignet ist." 

    Quelle: BEGRÜNDUNG ZUM VORHABENBEZOGENEN BEBAUUNGSPLAN NR. 4 -ENTWURF WINDPARK BOSLAR Stand April 2012 

    Das steht im Widerspruch zur o.g. Niederschrift.


 
© 2024 Bürgerinitiative Boslar Broich Mersch "Für Windkraft mit Augenmaß" | Letzte Aktualisierung am 05.04.2018