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Unsere Forderungen

Auf den folgenden Seiten finden Sie Informationen, die wir bezüglich des Windparks am UL-Flugplatz zusammengetragen haben. Auf Basis dieser Informationen fordern wir die Rücknahme der Änderunggenehmigung bzg. des UL-Flugplatzes und damit verbunden den Stopp des Windparks Boslar:

  • Laut Planungsunterlagen der Stadt Linnich sind Flugplatzbereiche Ausschlussbereiche. Der UL-Flugplatz in Linnich-Boslar ist nach §6 LuftVG zugelassen. Als Sonderlandeplatz ist er ein Flugplatz!
  • Das erste Gutachten des FraunhoferIWES musste wegen fehlerhafter Rechenmodelle korrigiert werden. Im jetzigen Gutachten werden mehr als 4 mal höher Böengeschwindigkeiten ermittelt.
  • Die Gutachten berücksichtigen keine dynamischen Belastungen auf Flugzeuge und nur die Auswirkungen von jeweils einem Windrad.
  • Das Gutachten beruht nur auf numerische Simulationen. Es wurden keine praktischen Versuch durchgeführt.
  • Herr Hante vom Aeroclub NRW und Herr Konrad vom DULV. e.V stehen dem Gutachten kritisch gegenüber. Herr Hante hält es für Piloten "geradezu lebensbedrohend gefährlich", die Anweisung des Gutachtens anzuwenden.
  • Das NRW Verkehrsministerium will mittlerweile nach §14 LuftVG genehmigungspflichtige Windkraftanlagen nicht mehr genehmigen, wenn sie den Flugbetrieb einschränken oder gefährden.   

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© 2024 Bürgerinitiative Boslar Broich Mersch "Für Windkraft mit Augenmaß" | Letzte Aktualisierung am 05.04.2018